Tarifverträge in Deutschland sind rechtsverbindlich, und das wird von der Bevölkerung akzeptiert, und es löst keine Beunruhigung aus. [2] [fehlgeschlagene Überprüfung] Während es im Vereinigten Königreich in den Arbeitsbeziehungen eine “sie und wir”-Haltung gab (und wahrscheinlich auch immer noch ist), ist die Situation im Nachkriegsdeutschland und in einigen anderen nordeuropäischen Ländern ganz anders. In Deutschland herrscht ein viel größerer Geist der Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern. Seit über 50 Jahren sind deutsche Arbeitnehmer per Gesetz in den Vorständen vertreten. [3] Gemeinsam gelten Management und Arbeitnehmer als “Sozialpartner”. [4] In Schweden sind etwa 90 Prozent aller Beschäftigten tarifgebunden, im privaten Sektor 83 Prozent (2017). [5] [6] Tarifverträge enthalten in der Regel Bestimmungen über Mindestlöhne. Schweden verfügt nicht über eine gesetzliche Regelung von Mindestlöhnen oder Rechtsvorschriften über die Ausweitung von Tarifverträgen auf unorganisierte Arbeitgeber. Nicht organisierte Arbeitgeber können Ersatzvereinbarungen direkt mit Gewerkschaften unterzeichnen, aber viele tun dies nicht.
Das schwedische Modell der Selbstregulierung gilt nur für Arbeitsplätze und Arbeitnehmer, die unter Tarifverträge fallen. [7] Während die deutschen Arbeitgeberverbände die weitverbreitete Einführung von Öffnungsklauseln in der Regel begrüßen, führt dies für die Gewerkschaften zu einem strategischen Dilemma: Einerseits hoffen sie, das Tarifverhandlungssystem auf Branchenebene durch eine “regulierte Dezentralisierung” zu stabilisieren; Wenn jedoch der Prozess der weiteren Flexibilisierung weitergeht, könnte dies schließlich zu einer schrittweisen Aushöhlung der Tarifverhandlungen auf Branchenebene führen. Daher sind Öffnungsklauseln als solche kein magisches Instrument, um den grundlegenden Herausforderungen der deutschen Tarifverhandlungen zu begegnen. (Thorsten Schulten, Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WSI)) Üblicherweise werden Öffnungsklauseln auf Branchenebene zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden geschlossen. Grundsätzlich ermöglichen sie es den Unternehmen, unter bestimmten Bedingungen und bis zu einem gewissen Grad tarifliche Normen zu ändern oder von ihnen abzuweichen. In diesem Fall müssen die Tarifparteien auf Unternehmensebene – die Geschäftsführung und der Betriebsrat und/oder die örtlichen Gewerkschaften – eine gesonderte Vereinbarung schließen. Unter Berücksichtigung der Beziehungen zwischen den Tarifparteien auf Branchen- und Unternehmensebene gibt es zwei verschiedene Arten von Öffnungsklauseln: Schließlich enthalten viele Tarifverträge (z. B. im Bank-, Druck- und Metallbau) eine Öffnungsklausel für eine zeitlich begrenzte Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich.